Ablauf und Frequenz einer Therapiestunde
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten. Die Häufigkeit der Sitzungen, sowie die Gesamtdauer der Therapie hängt von Ihrem individuellen Anliegen ab.
Bei Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision ist eine Abrechnung über die Krankenkasse leider noch nicht möglich.
Ablauf des ersten Gesprächs
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Anliegen, welches Sie mitbringen, sowie der Abklärung Ihrer aktuellen Ziele und Vorstellungen von der Therapie.
Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrem/Ihrer Psychotherapeut:in wohl und gut aufgehoben fühlen, weshalb ich Sie nach dem Gespräch fragen werde, ob Sie sich eine Begleitung durch mich vorstellen können und weitere Termine vereinbaren möchten.
Auch das Erstgespräch wird in Rechnung gestellt.
Absageregelung
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mir mindestens 24 Stunden vorher telefonisch, per Mail oder SMS abzusagen. Ansonsten behalte ich mir vor, das Honorar für diese Stunde in Rechnung zu stellen.
Verschwiegenheit
Psychotherapeut:innen unterliegen einer strengen gesetzlichen Schweigepflicht. Ihre Daten, Informationen, sowie alles, was Sie mir während den Sitzungen erzählen, behandle ich streng vertraulich
(§ 45 Psychotherapiegesetz 2024 – PThG 2024).
Was bedeutet die Zusatzbezeichnung "in Ausbildung unter Supervision"?
Diese Zusatzbezeichnung tragen Psychotherapeut:innen, die sich im letzten Teil ihrer mehrjährigen fachlichen Ausbildung befinden.
Sie wurden von einer vom Bundesministerium anerkannten Ausbildungseinrichtung hinsichtlich ihrer theoretisch und praktisch erworbenen Fähigkeiten geprüft und zur eigenständigen Berufsausbildung berechtigt.
Solange sich Psychotherapeut:innen im Status „in Ausbildung unter Supervision“ befinden, erhalten sie begleitende Supervision durch Lehrtherapeut:innen.
Hier wird die praktische Arbeit fachgerecht reflektiert. Selbstverständlich sind dabei alle Personendaten anonymisiert. Die Reflexion unterliegt einer strengen Verschwiegenheit. Dieses Vorgehen trägt zur Gewährleistung einer hohen Qualität hinsichtlich der psychotherapeutischen Arbeit bei.
Dieser Status ist etwa vergleichbar mit jenem von Turnusärzt:innen.
Bei Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision ist eine Verrechnung mit der Krankenkassa noch nicht möglich.
Um diesen Nachteil für die Patient:innen auszugleichen, wird ein günstigeres Stundenhonorar verrechnet.
Manche Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Privatversicherung.
Mehr Informationen zu Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision erhalten Sie hier.